WettkampfORDNUNG  "6-er NATURAID MAROKKO 2009

Paragraph 1

Die VERANSTALTUNG  

Es handelt sich um ein internationales Rennen.
Das Rennen findet vom
25 Oktober. bis zum 1 November.  2009 statt.
Die offizielle Sprache des Veranstalters ist Italienisch.
Die Rennstrecke kann während des Wettkamps jederzeit durch den Veranstalter, teilweise, oder ganz abgeändert werden. Das Rennen kann auch abgesagt werden.
Die Rennteilnehmer haben sich an die Wettkampfvorschriften und an sonstige Anweisungen des Veranstalters zu halten. Ferner, müssen auch alle Gesetzesvorschriften der entsprechenden, betretenen Länder berücksichtigt werden. (Umweltgerechtes Verhalten, Rücksicht vor Tieren, Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung und Hilfeleistung an Verletzte, etc.)
Bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln, lehnt der Veranstalter jegliche Verantwortung ab. 
Das persönliche Gepäck der Teilnehmer wird durch Fahrzeuge des Veranstalters transportiert.
Die Rennteilnehmer sind für die Überwachung ihrer Gegenstände wie Fahrräder, Rucksäcke, Zelte und sonstiges Zubehör, persönlich verantwortlich. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Schäden, oder für das Abhandenkommen (Verlust oder Diebstahl) von Gegenständen ab. 

Paragraph 2

WETTKAMPFSKATEGORIEN   

Am NATURAID kann man individuell, oder auch im Doppel teilnehmen. 
Der NATURAID findet unter Berücksichtigung dieser Wettkampfvorschriften statt, die jeder Teilnehmer zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Anmeldungen zu dieser Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. 

Rangliste: Jeder Teilnehmer wird ohne Rücksichtnahme auf Alter und Geschlecht, in die Gesamtwertung  aufgenommen.

Frauen: Frauen werden in die Gesamtwertung aufgenommen. Eine gesonderte Rangliste ist erst bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 Frauen vorgesehen.

Doppel: Doppel werden in der Gesamtwertung berücksichtigt. Eine gesonderte Rangliste ist erst bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 5 „Doppel“ vorgesehen. 

Paragraph 3

EINORDNUNG

Der NATURAID wird von erfahrenem Personal organisiert und betreut. Es hat dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung so reibungslos wie möglich ausgetragen werden kann.
Der Rennrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine korrekte Abwicklung des Rennens gewährleistet wird. Dazu gehören auch die Versorgungs- und Verprovisionierungsst
ände und die korrekte Wegkennzeichnung. 
Das für die Logistik zuständige Personal sorgt für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen. (Nachtlager, Transport, etc..).
Anweisungen des zuständigen Personals sind ausdrücklich zu befolgen. Andererseits, können disziplinare Maßnahmen ergriffen werden, die bis zum Ausschluss vom Rennen führen können. 

Paragraph 4

Wetterbedingungen und bodenverhÄltnisse:

Temperaturen im Oktober: Tagsüber, normalerweise zwischen 25° und 35° C. Nachts, zwischen 0° und 5°C. (Minustemperaturen sind allerdings nicht auszuschließen! In 2005 wurden sogar -8° C erreicht).
Die Rennstrecke bietet abwechslungsreiche und nicht einheitliche Bodenverhältnisse. Der Untergrund ist mal fest, mal sandig, steinig, kiesig und tiefe Furchen sind auch sehr häufig.

Bei Sandstürmen, oder bei anderen sichtbeeinträchtigenden Problemen, müssen die einzelnen Teilnehmer auf dem Weg anhalten und auf Anweisungen der Wettkampfrichter warten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Rennstrecke und die Gesamtentfernung an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen und somit abzuändern. 

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NATURAID-PROGRAMM
vom
25. Oktober bis zum 1. November 2009

25Oktober Abreise von Italien (Milano Malpensa)
26Oktober Briefing und Anwesenheitskontrolle
27Oktober Rennbeginn um 04:00 Uhr
28Oktober Wettkampf
29Oktober Wettkampf 
30. Oktober Wettkampfende um 20:00 Uhr (Höchstdauer 88 Stunden) 
31. Oktober Relax und Umzug
 1. November Abfahrt von Marokko un
d Ankunft in Italien

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, folgende Änderungen vorzunehmen:

  • Wettkampfsdatum und - Programm
  • Die Physiognomie der Veranstaltung nach Auskundschaftung der Rennverhältnisse 
  • Der Ort, oder das Ziel bei höherer Gewalt oder wegen anderer Gründe, die sich der eigenen Willenskraft entziehen.
  • Den NATURAID bei höherer Gewalt oder wegen anderer Gründe, die sich der eigenen Willenskraft entziehen, abzusagen. 

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WETTKAMPFNUMMER

Die Rennteilnehmer erhalten zwingendermaßen eine Wettkampfnummer, die vorne am Fahrrad befestigt werden muss (die Nummer muss klar lesbar sein und muss während des Rennens sauber gehalten werden)
Die Wettkampfnummer darf nicht durch Aufkleber, Sponsoren, oder sonstiges bedeckt werden.
Die Teilnehmer dürfen keine obszöne, politische, oder religiöse Werbung machen. Des weiteren darf die individuelle Sponsorenwerbung nicht mit der offiziellen Sponsorenwerbung der Manifestation und die des Veranstalters in Kontrast stehen.

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ÜBERPRÜFUNG UND KONTROLLE

Die technischen und administrativen Überprüfungen und Kontrollen finden am 26. Oktober 2009 statt.
Einige Überprüfungen werden vor Ort durchgeführt.
Die Teilnehmer haben ihr komplettes Material vorzuzeigen, dass sie während des NATURAID verwenden wollen.
Das Material und die Dokumente müssen von der Organisation abgesegnet werden. 

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DAS RENNEN 

Rennstrecke:
Die komplette Rennstrecke bleibt geheim. Sie wird erst beim ersten Briefing bekannt gegeben.

Das Rennen findet, mit obligatorischen Etappen (CP), mitten in der Natur statt.

Zeitmessungen:
Die Renndirektion startet die Stoppuhr beim Start und stoppt diese, logischerweise, erst am Ende des Rennens.  Die Renndirektion behält sich das Recht vor, Zeitgutschriften oder Zeitstrafabzüge durchzunehmen.
Sollte die Renndirektion „Neutralisationen“ zuteilen, werden diese dafür verwendet, um eine Neuverteilung der gemessenen Zeiten durchzunehmen.
Während des Rennens können mehrere Kontrollen stattfinden, die den Teilnehmern nicht unbedingt vorher mitgeteilt werden müssen.

Rangliste:
Am Ende des Rennens wird eine einheitliche Gesamtrangliste ausgefertigt. 
Diese wird anhand der gemessenen Zeiten, inklusive der Zeitgutschriften und Strafzeiten, in Stunden und Minuten ausgedrückt.

Belohnung:
Die größte Belohnung und Genugtuung, ist das Rennen in der vorgesehenen Zeit abzuschließen und somit ein „Finisher“ zu sein.

Kontrollpunkte (CP):
An verschiedenen Stellen der Rennstrecke sind Kontrollpunkte (CP) vorgesehen, die klar im Road Book gekennzeichnet sind. Jeder Rennteilnehmer hat sich beim jeweiligen Kontrolleur am „CP“ zu melden. Dieser wird dann die entsprechende Uhrzeit (Ankunft und Weiterfahrt)  festhalten.

An jedem Kontrollpunkt muss ein Kontrollbericht gegengezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, wird eine Zeitstrafe erteilt.  
Sich nicht bei den obligatorischen CP’s zu melden, hat eine Strafe zur Folge. (3 Stunden Strafzeit beim ersten Mal, beim zweiten Mal wird man disqualifiziert).

Es sind mehrere CP’s und Wasserversorgungen vorgesehen.
Kochen und schlafen, ist aus Sicherheitsgründen, nur in den CP’s erlaubt. Ferner ist es auch möglich, in den kleinen Restaurants in den Dörfern zu speisen, die auf dem Weg liegen.
Für die Rennteilnehmer ist es Pflicht, ausschließlich in den CP’s zu schlafen und zu kochen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, werden beim ersten Verstoß 5 Stunden Zeitstrafe erteilt, beim zweiten Mal wird man vom Rennen disqualifiziert.

Road Book:
Die Rennorganisation händigt jedem Teilnehmer, am Vortag des Rennens, ein Road Book aus. In diesem wird der komplette Ablauf des Rennens beschrieben, einschließlich der Kontrollpunkte zwischen Start und Ziel, die Strecke und die Wasserversorgungspunkte, die partialen und die Gesamtkilometer und die Bodenbeschaffenheiten. Die genaue Strecke, bleibt bis zur Aushändigung des Road Books, geheim.

Während des Briefings, teilt die Renndirektion alle notwendigen Informationen, bezüglich der kritischen und gefährlichen Gegenden, mit.

Sicherheitsvorschriften:
Die Teilnehmer am NATURAID müssen sich, als eigenverantwortliche Individuen,  unbedingt an die Sicherheitsvorschriften halten. 
Ihr Verhalten darf niemals die eigene, oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, als handle es sich um einen individuellen Ausflug. Bei der Strecke handelt es sich um öffentliche Straßen, die für den allgemeinen, öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Daher muss die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt werden. Dies gilt natürlich auch für die öffentlichen Verkehrsschilder und - Signale. Man fährt grundsätzlich rechts und wo vorgesehen, sind die entsprechenden Radwege zu benutzen.
Jeder Teilnehmer muss bei seinem Verband eine Haftpflichtversicherung abschließen.

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ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG 

Jeder Rennteilnehmer muss über eine gültige, von einer Behörde ausgestellten, Wettkampfsgenehmigung verfügen. Ferner muss eine ärztliche Sportgenehmigung vorliegen, die die Teilnahme an Mountainbikerennen, ausdrücklich, erlaubt. Diese Bescheinigung muss im Original vorliegen und darf nicht älter als 2 Monate sein. 

Paragraph 10

BRIEFING

Nach der Kontrolle und Überprüfung der erforderlichen Dokumente, hat die Direktion ein allgemeines Briefing vorgesehen. Das Briefing soll Klarheit über die Eigenschaften des Rennens verschaffen, wo Anweisungen zum Rennen erteilt und eventuelle Fragen der Teilnehmer beantwortet werden. 
Unmittelbar vor dem offiziellen Start des Rennens, findet eventuell ein weiteres Briefing statt, wo den Teilnehmern die letzten Anweisungen erteilt werden und sonstige für das Rennen vorgesehene Materialien ausgehändigt werden. 

PARAGRAPH 11

Wasserausgabe

Der Veranstalter sorgt für die Versorgung der einzelnen Teilnehmer mit Mineralwasser.
Die Ausgabe erfolgt beim Start und an den CP’s, wobei sich die Menge jeweils auf 3 Liter Wasser beschränkt.
Um die uns dort umgebende Umwelt zu respektieren, werden Teilnehmer die ihre leeren Flaschen, oder sonstigen Müll einfach irgendwo liegen lassen, disqualifiziert. Der Müll kann an den CP’s entsorgt werden.

PARAGRAPH 12

AUSRÜSTUNG  

Obligatorische Ausrüstung:
Die obligatorische Ausrüstung kann auch ohne Vorankündigung, vor dem Rennstart kontrolliert werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausrüstung jederzeit, auch während des Rennens, zu kontrollieren.
Die obligatorische Ausrüstung muss in einem guten Zustand sein.
Sollte sich die Ausrüstung bei einer Prüfung durch die Organisation als ungeeignet erweisen, so kann der Rennteilnehmer vom Rennen ausgeschlossen werden.

Zur obligatorischen Ausrüstung gehört:

  • Eine Survival Alu-Decke 
  • 1 Trillerpfeife 
  • 1 funktionierendes Feuerzeug 
  • 1 Messer 
  • 1 tragbare Lampe und mehrere Austauschbatterien ( zuzüglich der Fahrradbeleuchtung: s. Paragraph 14)
  • Eine Entgiftungspumpe und eine haemostatische Wundabklemmschnur 
  • 1 Rucksack
  • 1 Kompass
  • 1 Signalisierungsspiegel
  • 1 Paar Handschuhe und ein Radhelm 
  • Nahrungsintegratoren, oder isotonische Getränke 
  • Dunkle Sonnenbrille 
  • Nahrungszufuhr von 2000 Kalorien pro Tag (insgesamt 8000 Kalorien in 4 Tagen).

Fahrradbeleuchtung: (siehe Paragraph 14 - Beleuchtung)

  • 1 weißes Vorderlicht (+Reservebatterien - und Glühbirnen, oder eine Doppellampe)
  • 1 rotes Rücklicht (+Reservebatterien - und Glühbirnen, oder eine Doppellampe)
  • seitliche Rückstrahler und Katzenaugen, oder eine rückstrahlende Sicherheitsweste (siehe Paragraph 14 - Beleuchtung)

Es ist Pflicht, die obligatorische Ausstattung während des ganzen Rennens mit sich zu tragen.  

PARAGRAPH 13

HELMPFLICHT  

Es ist Pflicht, während der ganzen Renndauer, einen Tüv-geprüften und anerkannten Hartschalenhelm zu tragen. Diese Vorschrift gilt auch wenn es bergauf geht. Des weiteren  muss der Helm mit dem dafür vorgesehenen Riemen unterm Kinn befestigt werden.
Wer auch immer ohne Helm, oder mit einem nicht befestigten Helm erwischt wird, wird nicht in die Endgesamtrangliste einbezogen.
Die NATURAID - Organisation ist für eventuelle Unfälle während des Rennens nicht verantwortlich. 

PARAGRAPH 14

BELEUCHTUNG

Für die Nachtfahrt müssen die Fahrräder mit einer weißen Frontbeleuchtung und mit einer roten Rückleuchte ausgestattet sein. Diese müssen fest am Fahrrad befestigt sein. Dabei darf es sich nicht um ein blinkendes Licht handeln, sondern um ein konstant leuchtendes Licht. (Ersatzglühbirnen und - Batterien sind alternativ zu einem  Doppelbeleuchtungssystem, Pflicht).
Liegt keine
vorschriftgemäße Lichtanlage vor, ist die Teilnahme am Rennen ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer hat bei Einbruch der Dunkelheit seine Lichtanlage einzuschalten. Das gleiche gilt bei erschwerten Sichtverhältnissen (Regenfälle, Nebel und Sandstürme). Auch wenn man nachts in kleineren Gruppen fährt, hat jeder Rennteilnehmer seine eigenen Lichter einzuschalten und diese die ganze Nacht über eingeschaltet zu lassen.
Nachts ist helle Kleidung, mit rückleuchtenden Ärmeln, ratsam. An den Oberteilen müssen quere Leuchtstreifen angebracht sein, oder alternativ, eine rückleuchtende Sicherheitsweste getragen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, sind Zeitstrafen vorgesehen. 

PARAGRAPH 15

RICHTIGES VERHALTEN

Die Rennteilnehmer haben Rücksicht auf ihre Umwelt zu nehmen. Abfälle werden somit nicht unterwegs entsorgt. Die ausgegebenen Wasserflaschen, samt Verschluss, sind zur einfachen Verstoßidentifizierung, mit der gleichen Renn-Nummer des jeweiligen Teilnehmers versehen. Die Teilnehmer haben rigoros die angegebene Rennstrecke einzuhalten. Ferner, muss in Schwierigkeiten geratenen Rennteilnehmern, Hilfe geleistet werden. Bei technischen Problemen ist es strikt untersagt, sich von Außenstehenden helfen zu lassen. Für solche Fälle ist nämlich, ausschließlich, der Veranstalter zuständig.

PARAGRAPH 16

TECHNISCHE HILFELEISTUNG DURCH AUSSENSTEHENDE

Jeder Rennteilnehmer hat selber dafür Sorge zu tragen, dass er alles dabei hat, was er (sie) zur reibungslosen Austragung des Rennens benötigt, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Teilnehmer dürfen nicht von ihren Trainern, Masseuren, oder persönlichen Begleitwagen unterstützt werden. Die Rennorganisation kann während des Rennens Stichproben durchführen. 
Die Teilnehmer dürfen nur die von der Organisation angebotenen Leistungen nutzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift, wird der Kandidat, unwiderruflich, vom Rennen ausgeschlossen.

PARAGRAPH 17

VERSICHERUNG 

Der Veranstalter schließt für die Rennteilnehmer lediglich eine Kranken-Rücktransportversicherung ab.  
Die Teilnehmer nehmen unter eigener Verantwortung am Rennen teil. Der Veranstalter schließt daher jegliche Verantwortung für Unfälle, Stürze, oder plötzlicher Übelkeit der Teilnehmer während des Rennens, aus. Eine Schuldzuweisung an Dritte ist auch in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Dritter, durch Kontakt oder ohne, den Unfall verursacht hat. 
Der Veranstalter schließt jegliche Verantwortung für entstehende Schäden durch Unfall, Tod oder sonstiges während des Naturaid, aus. Ferner haftet der Veranstalter nicht für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen, Ausrüstung, Wertsachen und Sonstiges. 

PARAGRAPH 18

Imagepflege und markenzeichen 

Der Veranstalter verfügt über das Exklusivrecht über alle Marken-und Erkennungszeichen des NATURAID.
Mit der Anmeldung am Naturaid, akzeptiert der Teilnehmer das Exklusivrecht des Veranstalters, bezüglich des Namens und der individuellen und kollektiven Imagepflege.   

Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen durch Dritte sind nicht gestattet. Werden diese durch die Rennteilnehmer während des Rennens selbst durchgeführt, dürfen diese nur zu Privatzwecken verwendet werden. Ausnahmen sind nur mit einer Sondergenehmigung des Veranstalters möglich. 

PARAGRAPH 19

FrÜhzeitiges AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN:

Entschließt sich der Teilnehmer das Rennen vorzeitig zu beenden, muss er unverzüglich jemanden von der Organisation darüber in Kenntnis setzen. Die Art und Weise ist hierbei unrelevant.

Ein Rennausscheidungsformular, das bei der Direktion erhältlich ist, muss der Renndirektion, unterschrieben, ausgehändigt werden.
Sofern es organisatorisch durchführbar ist, kann der Veranstalter den ausgeschiedenen Teilnehmer bis zum Ziel fahren. 

Sollte der Teilnehmer die Organisation nicht über sein frühzeitiges Ausscheiden informieren, und sollte die Organisation deswegen Suchaktionen starten müssen um den entsprechenden Kandidaten wieder zu finden, trägt der Kandidat die dabei entstehenden Kosten.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung, lehnt der Veranstalter jegliche zivil-, oder strafrechtliche Verantwortung ab.
Die Rennteilnehmer (auch ausgeschiedene oder bereits am Ziel angekommene) tragen bis zum Ablauf der festgelegten Rennhöchstzeit
(30. Oktober, 20:00 Uhr) die Kosten für Kost und Logis.  

PARAGRAPH 20

HAUPTREGELVERSTÖSSE UND VORGESEHENE STRAFEN

Jeder Betrugsversuch wird mit der Disqualifizierung geahndet.

Vorgesehene Strafen
Die Naturaid-Teilnehmer haben sich jederzeit, skrupellos, an die Anweisungen des Veranstalters zu halten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, können Strafen ausgesprochen werden, die bis zur Disqualifizierung des Kandidaten führen können.
Sind die Sicherheitsverhältnisse eines Kandidaten so dermaßen eingeschränkt, dass die optimale Rennabwicklung des Kandidaten nicht gewährleistet ist, so kann der Veranstalter den Kandidaten zum Rennabbruch zwingen.

Nahrung
Jeder Rennteilnehmer hat während des Rennens, eigenständig, für seinen
Ernährungsbedarf zu sorgen.
Hierbei muss er eigenständig abschätzen, welche Nahrungsmittel den
Ernährungsbedarf während des Rennens, am besten abdecken. Hierbei sollten auch die klimatischen Verhältnisse, der Transport und das jeweilige Gewicht miteinkalkuliert werden.
Jeder Konkurrent hat mindestens 2.000 Kalorien am Tag einzunehmen. Sollte bei einer Routinekontrolle festgestellt werden, dass ein Kandidat nicht über die Nahrungsmittel verfügt, die mindestens 2.000 Kalorien pro Renntag entsprechen,  wird diesem beim ersten Mal eine zweistündige Zeitstrafe ausgesprochen. Beim zweiten Mal wird der Kandidat vom Rennen disqualifiziert. Bei einer eventuellen Routinekontrolle muss der Kandidat nachweisen, über genügend Nahrung zu verfügen, die in Kalorien umgerechnet, bis zum Ende des Rennens ausreichen. Hierbei wird die vorhandene Nahrung verhältnismäßig auf die restlichen Renntage umgerechnet. 

Renn- Nummer
Sollte ein Kandidat seine Renn-Nummer verlieren, oder sollte die Nummer nicht mehr lesbar sein, so hat er (sie) unverzüglich einen der zahlreichen Rennkommissare zu informieren, um eine Strafe zu vermeiden. Das Nichtanbringen einer Renn-Nummer oder eine unangemessene Unterbringung derselben, kann zur Disqualifizierung führen. Sollte eine Renn-Nummer gefälscht werden, wird zwingendermaßen die Disqualifizierung ausgesprochen.

Kontrollposten - CP
Die Registrierung bei der Ankunft und auch beim Verlassen eines CP’s, ist Pflicht.
Wer diese Vorschrift nicht beachtet, wird beim ersten Mal mit einer Zeitstrafe von 3 Stunden bestraft. Beim Zweiten Mal wird der Kandidat disqualifiziert. (Siehe Paragraph 8 – Kontrollposten- CP’S).

Zeitbegrenzung
Wird die festgelegte Höchstzeit überschritten, wird der Kandidat automatisch disqualifiziert.
Aus Sicherheits- und aus logistischen Gründen, kann der Rennrichter beschließen, einen Kandidaten zum Ziel begleiten zu lassen, wenn seine durchschnittliche Renngeschwindigkeit so dermaßen gering ist, dass eine zeitgerechte Beendigung des Rennens, umgerechnet auf die noch zu hinterlegende Strecke, eher unwahrscheinlich ist.

Unterst
ützung durch Außenstehende
Bei Benutzung von nichtgestatteten Wegen, übernimmt der Rennteilnehmer die alleinige Verantwortung. Das gleiche gilt für den Fall, dass zwar öffentliche Wege befahren werden, diese aber nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt wurden. Dieser Verstoß kann eine 1-stündige Zeitstrafe, oder sogar die Disqualifizierung zur Folge haben.
Jegliche Unterstützung durch Außenstehende ist untersagt (Disqualifizierung). Die Nutzung von anderen Transportmitteln hat die Disqualifizierung zur Folge.

Weitere Disqualifizierungsgründe:

  • Verstöße gegen die Identifizierung eines Rennteilnehmers 
  • Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung  
  • Beschädigung oder vorsätzliche Verschmutzung der Umwelt 
  • Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften  
  • Aggressives oder arrogantes Verhalten gegenüber der Bevölkerung oder des Veranstalters 
  • Unfaires Verhalten, Zerstörung oder Sabotage 
  • Abwesenheit beim Rennstart  
  • Kandidaten ohne sportliche Eignungsbescheinigung  
  • Beschädigung, Vandalismus während, oder auch nach dem Rennen  

Umwelt
Wiedergefundener Abfall auf der Rennstrecke, der eindeutig einem bestimmten Kandidaten zugeordnet werden kann, führt unweigerlich zur Disqualifizierung. (siehe Paragraph 11)

Doping:
Bei Einnahme von Doping- oder anderen Aufputschmitteln, wird der Kandidat unverzüglich disqualifiziert.

strafenkatalog 

Nichtvorlage der ärztlichen Bescheinigung 

DISQUALIFIZIERUNG

Fahren ohne befestigten Sturzhelm 

DISQUALIFIZIERUNG

Kein Kompass dabei 

Erstes Mal 2 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal Disqualifizierung

Die 2.000 Kalorien pro Tag können nicht vorgewiesen werden 

Erstes Mal 2 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal Disqualifizierung

Kein Feuerzeug, Messer, Trillerpfeife und Entgiftungspumpe dabei 

2 Stunden Zeitstrafe 

Fehlen der Survival Alu-Decke, eines Spiegels, einer tragbaren und einer Vorderlampe

1 Stunde Zeitstrafe 

Kochen und Übernachtung außerhalb der Kontrollpunkte (CP) 

Erstes Mal 5 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal Disqualifizierung

Nichtfunktionieren der Fahrradbeleuchtung 

DISQUALIFIZIERUNG

Keine oder gefälschte Renn-Nummer

DISQUALIFIZIERUNG

Überschreiten der vorgesehenen Höchstrenndauer 

DISQUALIFIZIERUNG

Nichtanhalten oder Nichtgegenzeichnung an einem Kontrollpunkt (CP) 

Erstes Mal 3 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal Disqualifizierung

Doping

DISQUALIFIZIERUNG

Unterstützung durch außenstehende Dritte 

DISQUALIFIZIERUNG

Wasser und Umwelt / Müllentsorgung auf der Rennstrecke 

DISQUALIFIZIERUNG

 

 

PARAGRAPH 21

PRIVILEGIEN

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle Rennteilnehmer gleich behandelt werden. Es müssen für alle, auch aus psychologischer Sicht, die gleichen Rennbedingungen herrschen.  Vorhandene Sonderprivilegien, aufgrund bereits vorhandener Ortskenntnisse, aufgrund mitgereister Familienangehörige, oder auch durch Unterstützung außenstehender Dritter,  müssen vom Veranstalter vermieden werden. (siehe Paragraph 20 – Unterstützung durch Außenstehende).

PARAGRAPH 22

BESCHWERDEN 

Durch die Teilnahme am Rennen akzeptiert der Teilnehmer, uneingeschränkt, diese Wettkampfordnung. 

Es können Beschwerden bezüglich der Rangliste, oder über das Fehlverhalten von Konkurrenten abgegeben werden.

Sammelbeschwerden, auch wenn diese von mehreren Personen unterzeichnet wurden, werden nicht berücksichtigt.

Damit eine Beschwerde gültig ist, muss sie: 

  1. 30 Minuten vor Veröffentlichung der offiziellen Rangliste, schriftlich an die Renndirektion abgegeben werden 
  2. von einer Kaution in Höhe von 200 Euro begleitet sein 
  3. eine Begründung mit klaren Daten und Fakten enthalten
  4. Beweise für die Anschuldigung enthalten

Die Kaution wird nur zurückerstattet, wenn sich die Anschuldigung als gerechtfertigt erweist.

Der Rennrichter entscheidet, unwiderruflich, über die eingereichten Beschwerden. Das gleiche gilt für solche Fälle, die in dieser Wettkampfordnung nicht ausdrücklich behandelt wurden. 

PARAGRAPH 23

AnmeldegebÜhren

Zahlungsmodalitäten:
Die Anmeldefrist endet, unaufschiebbar,
am 18. September 2009.

Abmeldungen und Rücktritt:
Abmeldungen, Rücktritte und Beitragsrückerstattungen sind via
E-MAIL bis zum 1. August 2009, zu beantragen. Nach 24 Uhr des 1. August 2009 wird ein Betrag in Höhe von 30% des Anmeldebetrages einbehalten. Nach 24 Uhr des 10. September 2009 werden  50% des Anmeldebetrages einbehalten. Nach 24 Uhr des 18. September 2009, ist keine Beitragsrückerstattung mehr möglich.