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WettkampfORDNUNG "6-er NATURAID
MAROKKO 2009”
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Paragraph 1 |
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Die VERANSTALTUNG |
Es handelt sich um ein internationales Rennen.
Das Rennen findet vom
25
Oktober.
bis zum
1 November.
2009
statt.
Die offizielle Sprache des Veranstalters ist Italienisch.
Die Rennstrecke kann während des Wettkamps jederzeit durch den
Veranstalter, teilweise, oder ganz abgeändert werden. Das
Rennen kann auch abgesagt werden.
Die
Rennteilnehmer haben sich an die Wettkampfvorschriften und an
sonstige Anweisungen des Veranstalters zu halten.
Ferner, müssen auch alle Gesetzesvorschriften der
entsprechenden, betretenen Länder berücksichtigt werden.
(Umweltgerechtes Verhalten, Rücksicht vor Tieren, Einhaltung
der jeweiligen Straßenverkehrsordnung und Hilfeleistung an
Verletzte, etc.)
Bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln, lehnt der
Veranstalter jegliche Verantwortung ab.
Das persönliche Gepäck der Teilnehmer wird durch Fahrzeuge des
Veranstalters transportiert.
Die Rennteilnehmer sind für die Überwachung ihrer Gegenstände
wie Fahrräder, Rucksäcke, Zelte und sonstiges Zubehör,
persönlich verantwortlich. Der Veranstalter lehnt jegliche
Verantwortung für Schäden, oder für das Abhandenkommen
(Verlust oder Diebstahl) von Gegenständen ab.
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Paragraph 2 |
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WETTKAMPFSKATEGORIEN
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Am NATURAID kann man individuell, oder auch im Doppel
teilnehmen.
Der NATURAID findet unter Berücksichtigung dieser
Wettkampfvorschriften statt, die jeder Teilnehmer zur Kenntnis
genommen und akzeptiert hat.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne
Anmeldungen zu dieser Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen,
abzulehnen.
Rangliste:
Jeder Teilnehmer wird ohne Rücksichtnahme auf Alter und
Geschlecht, in die Gesamtwertung aufgenommen.
Frauen: Frauen werden in die Gesamtwertung aufgenommen.
Eine gesonderte Rangliste ist erst bei einer Teilnehmerzahl
von mindestens 5 Frauen vorgesehen.
Doppel:
Doppel werden in der Gesamtwertung berücksichtigt. Eine
gesonderte Rangliste ist erst bei einer Teilnehmerzahl von
mindestens 5 „Doppel“ vorgesehen.
Der NATURAID wird von erfahrenem Personal organisiert und
betreut. Es hat dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung so
reibungslos wie möglich ausgetragen werden kann.
Der Rennrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine korrekte
Abwicklung des Rennens gewährleistet wird. Dazu gehören auch
die Versorgungs- und Verprovisionierungsstände
und die korrekte Wegkennzeichnung.
Das für die Logistik zuständige Personal sorgt für die
einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Infrastrukturen.
(Nachtlager, Transport, etc..).
Anweisungen des zuständigen Personals sind ausdrücklich zu
befolgen. Andererseits, können disziplinare Maßnahmen
ergriffen werden, die bis zum Ausschluss vom Rennen führen
können.
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Paragraph 4 |
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Wetterbedingungen und bodenverhÄltnisse:
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Temperaturen im
Oktober: Tagsüber, normalerweise zwischen 25°
und 35° C. Nachts, zwischen 0° und 5°C. (Minustemperaturen
sind allerdings nicht auszuschließen! In 2005 wurden sogar -8°
C erreicht).
Die Rennstrecke bietet abwechslungsreiche und nicht
einheitliche Bodenverhältnisse. Der Untergrund ist mal fest,
mal sandig, steinig, kiesig und tiefe Furchen sind auch sehr
häufig.
Bei Sandstürmen, oder bei anderen sichtbeeinträchtigenden
Problemen, müssen die einzelnen Teilnehmer auf dem Weg
anhalten und auf Anweisungen der Wettkampfrichter warten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Rennstrecke
und die Gesamtentfernung an die jeweiligen Wetterverhältnisse
anzupassen und somit abzuändern.
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PARAGRAPH 5
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NATURAID-PROGRAMM
vom
25.
Oktober
bis zum
1.
November 2009
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25. Oktober
Abreise von Italien (Milano Malpensa)
26. Oktober Briefing
und Anwesenheitskontrolle
27. Oktober Rennbeginn
um 04:00 Uhr
28. Oktober
Wettkampf
29. Oktober Wettkampf
30.
Oktober Wettkampfende
um
20:00 Uhr (Höchstdauer 88 Stunden)
31.
Oktober
Relax und Umzug
1.
November
Abfahrt von Marokko und
Ankunft in Italien
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, folgende
Änderungen vorzunehmen:
-
Wettkampfsdatum und - Programm
-
Die Physiognomie der Veranstaltung nach Auskundschaftung der
Rennverhältnisse
-
Der Ort, oder das Ziel bei höherer Gewalt oder wegen anderer
Gründe, die sich der eigenen Willenskraft entziehen.
-
Den NATURAID bei höherer Gewalt oder wegen anderer Gründe,
die sich der eigenen Willenskraft entziehen, abzusagen.
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PARAGRAPH 6
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WETTKAMPFNUMMER |
Die Rennteilnehmer erhalten zwingendermaßen eine
Wettkampfnummer, die vorne am Fahrrad befestigt werden muss
(die Nummer muss klar lesbar sein und muss während des Rennens
sauber gehalten werden)
Die Wettkampfnummer darf nicht durch Aufkleber, Sponsoren,
oder sonstiges bedeckt werden.
Die Teilnehmer dürfen keine obszöne, politische, oder
religiöse Werbung machen. Des weiteren darf die individuelle
Sponsorenwerbung nicht mit der offiziellen Sponsorenwerbung
der Manifestation und die des Veranstalters in Kontrast
stehen.
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PARAGRAPH 7
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ÜBERPRÜFUNG UND KONTROLLE |
Die technischen und administrativen Überprüfungen und
Kontrollen finden am
26.
Oktober 2009
statt.
Einige Überprüfungen werden vor Ort durchgeführt.
Die Teilnehmer haben ihr komplettes Material vorzuzeigen, dass
sie während des NATURAID verwenden wollen.
Das Material und die Dokumente müssen von der Organisation
abgesegnet werden.
Rennstrecke:
Die komplette Rennstrecke bleibt geheim. Sie wird erst beim
ersten Briefing bekannt gegeben.
Das Rennen findet, mit obligatorischen Etappen (CP), mitten in
der Natur statt.
Zeitmessungen:
Die Renndirektion startet die Stoppuhr beim Start und stoppt
diese, logischerweise, erst am Ende des Rennens. Die
Renndirektion behält sich das Recht vor, Zeitgutschriften oder
Zeitstrafabzüge durchzunehmen.
Sollte die Renndirektion „Neutralisationen“ zuteilen, werden
diese dafür verwendet, um eine Neuverteilung der gemessenen
Zeiten durchzunehmen.
Während des Rennens können mehrere Kontrollen stattfinden, die
den Teilnehmern nicht unbedingt vorher mitgeteilt werden
müssen.
Rangliste:
Am Ende des Rennens wird eine einheitliche Gesamtrangliste
ausgefertigt.
Diese wird anhand der gemessenen Zeiten, inklusive der
Zeitgutschriften und Strafzeiten, in Stunden und Minuten
ausgedrückt.
Belohnung:
Die größte Belohnung und Genugtuung, ist das Rennen in der
vorgesehenen Zeit abzuschließen und somit ein „Finisher“ zu
sein.
Kontrollpunkte (CP):
An verschiedenen Stellen der Rennstrecke sind Kontrollpunkte
(CP) vorgesehen, die klar im Road Book gekennzeichnet sind.
Jeder Rennteilnehmer hat sich beim jeweiligen Kontrolleur am
„CP“ zu melden. Dieser wird dann die entsprechende Uhrzeit
(Ankunft und Weiterfahrt) festhalten.
An jedem Kontrollpunkt muss ein Kontrollbericht
gegengezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung,
wird eine Zeitstrafe erteilt.
Sich nicht
bei den obligatorischen CP’s zu melden, hat eine Strafe zur
Folge.
(3 Stunden Strafzeit beim ersten Mal, beim zweiten Mal wird
man disqualifiziert).
Es sind mehrere CP’s und Wasserversorgungen vorgesehen.
Kochen und schlafen, ist aus Sicherheitsgründen, nur in den
CP’s erlaubt. Ferner ist es auch möglich, in den kleinen
Restaurants in den Dörfern zu speisen, die auf dem Weg liegen.
Für die Rennteilnehmer ist es Pflicht, ausschließlich in
den CP’s zu schlafen und zu kochen. Bei Nichteinhaltung
dieser Regelung, werden beim ersten Verstoß 5 Stunden
Zeitstrafe erteilt, beim zweiten Mal wird man vom Rennen
disqualifiziert.
Road Book:
Die Rennorganisation händigt jedem Teilnehmer, am Vortag des
Rennens, ein Road Book aus. In diesem wird der komplette
Ablauf des Rennens beschrieben, einschließlich der
Kontrollpunkte zwischen Start und Ziel, die Strecke und die
Wasserversorgungspunkte, die partialen und die Gesamtkilometer
und die Bodenbeschaffenheiten. Die genaue Strecke, bleibt bis
zur Aushändigung des Road Books, geheim.
Während des Briefings, teilt die Renndirektion alle
notwendigen Informationen, bezüglich der kritischen und
gefährlichen Gegenden, mit.
Sicherheitsvorschriften:
Die Teilnehmer am NATURAID müssen sich, als
eigenverantwortliche Individuen, unbedingt an die
Sicherheitsvorschriften halten.
Ihr Verhalten darf niemals die eigene, oder die Sicherheit der
anderen Teilnehmer gefährden.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, als handle es sich
um einen individuellen Ausflug. Bei der Strecke handelt es
sich um öffentliche Straßen, die für den allgemeinen,
öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Daher muss die
Straßenverkehrsordnung berücksichtigt werden. Dies gilt
natürlich auch für die öffentlichen Verkehrsschilder und -
Signale. Man fährt grundsätzlich rechts und wo vorgesehen,
sind die entsprechenden Radwege zu benutzen.
Jeder Teilnehmer muss bei seinem Verband eine
Haftpflichtversicherung abschließen.
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PARAGRAPH 9
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ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG |
Jeder Rennteilnehmer muss über eine gültige, von einer Behörde
ausgestellten, Wettkampfsgenehmigung verfügen. Ferner muss
eine ärztliche Sportgenehmigung vorliegen, die die Teilnahme
an Mountainbikerennen, ausdrücklich, erlaubt. Diese
Bescheinigung muss im Original vorliegen und darf nicht älter
als 2 Monate sein.
Nach der
Kontrolle und
Überprüfung der erforderlichen
Dokumente, hat die Direktion ein allgemeines Briefing
vorgesehen. Das Briefing soll Klarheit über die Eigenschaften
des Rennens verschaffen, wo Anweisungen zum Rennen erteilt und
eventuelle Fragen der Teilnehmer beantwortet werden.
Unmittelbar vor dem offiziellen Start des Rennens, findet
eventuell ein weiteres Briefing statt, wo den Teilnehmern die
letzten Anweisungen erteilt werden und sonstige für das Rennen
vorgesehene Materialien ausgehändigt werden.
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PARAGRAPH 11
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Wasserausgabe |
Der
Veranstalter sorgt
für die Versorgung der einzelnen
Teilnehmer mit Mineralwasser.
Die Ausgabe erfolgt beim Start und an den CP’s, wobei sich die
Menge jeweils auf 3 Liter Wasser beschränkt.
Um die uns dort umgebende Umwelt zu respektieren, werden
Teilnehmer die ihre leeren Flaschen, oder sonstigen Müll
einfach irgendwo liegen lassen, disqualifiziert. Der Müll kann
an den CP’s entsorgt werden.
Obligatorische Ausrüstung:
Die obligatorische Ausrüstung kann auch ohne Vorankündigung,
vor dem Rennstart kontrolliert werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausrüstung
jederzeit, auch während des Rennens, zu kontrollieren.
Die obligatorische Ausrüstung muss in einem guten Zustand
sein.
Sollte sich die Ausrüstung bei einer Prüfung durch die
Organisation als ungeeignet erweisen, so kann der
Rennteilnehmer vom Rennen ausgeschlossen werden.
Zur obligatorischen Ausrüstung gehört:
-
Eine Survival Alu-Decke
-
1 Trillerpfeife
-
1 funktionierendes Feuerzeug
-
1 Messer
-
1 tragbare Lampe und mehrere Austauschbatterien ( zuzüglich
der Fahrradbeleuchtung: s. Paragraph 14)
-
Eine Entgiftungspumpe und eine haemostatische
Wundabklemmschnur
-
1 Rucksack
-
1 Kompass
-
1 Signalisierungsspiegel
-
1 Paar Handschuhe und ein Radhelm
-
Nahrungsintegratoren, oder isotonische Getränke
-
Dunkle Sonnenbrille
-
Nahrungszufuhr von 2000 Kalorien pro Tag (insgesamt 8000
Kalorien in 4 Tagen).
Fahrradbeleuchtung:
(siehe Paragraph 14 - Beleuchtung)
-
1 weißes Vorderlicht (+Reservebatterien - und Glühbirnen,
oder eine Doppellampe)
-
1 rotes Rücklicht (+Reservebatterien - und Glühbirnen, oder
eine Doppellampe)
-
seitliche Rückstrahler und Katzenaugen, oder eine
rückstrahlende Sicherheitsweste (siehe Paragraph 14 -
Beleuchtung)
Es ist Pflicht, die obligatorische Ausstattung während des
ganzen Rennens mit sich zu tragen.
Es ist Pflicht, während der ganzen Renndauer, einen
Tüv-geprüften und anerkannten Hartschalenhelm zu tragen. Diese
Vorschrift gilt auch wenn es bergauf geht. Des weiteren
muss der Helm mit dem dafür vorgesehenen Riemen unterm Kinn
befestigt werden.
Wer auch immer ohne Helm, oder mit einem nicht befestigten
Helm erwischt wird, wird nicht in die Endgesamtrangliste
einbezogen.
Die NATURAID - Organisation ist für eventuelle Unfälle während
des Rennens nicht verantwortlich.
Für die
Nachtfahrt müssen die Fahrräder mit einer weißen
Frontbeleuchtung und mit einer roten Rückleuchte ausgestattet
sein. Diese müssen fest am Fahrrad befestigt sein. Dabei darf
es sich nicht um ein blinkendes Licht handeln, sondern um ein
konstant leuchtendes Licht. (Ersatzglühbirnen und - Batterien
sind alternativ zu einem Doppelbeleuchtungssystem,
Pflicht).
Liegt keine
vorschriftgemäße Lichtanlage vor, ist
die Teilnahme am Rennen ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer hat bei Einbruch der Dunkelheit seine
Lichtanlage einzuschalten. Das gleiche gilt bei erschwerten
Sichtverhältnissen (Regenfälle, Nebel und Sandstürme). Auch
wenn man nachts in kleineren Gruppen fährt, hat jeder
Rennteilnehmer seine eigenen Lichter einzuschalten und diese
die ganze Nacht über eingeschaltet zu lassen.
Nachts ist helle Kleidung, mit rückleuchtenden Ärmeln, ratsam.
An den Oberteilen müssen quere Leuchtstreifen angebracht sein,
oder alternativ, eine rückleuchtende Sicherheitsweste getragen
werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, sind Zeitstrafen
vorgesehen.
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PARAGRAPH 15
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RICHTIGES VERHALTEN |
Die Rennteilnehmer haben Rücksicht auf ihre Umwelt zu nehmen.
Abfälle werden somit nicht unterwegs entsorgt. Die
ausgegebenen Wasserflaschen, samt Verschluss, sind zur
einfachen Verstoßidentifizierung, mit der gleichen Renn-Nummer
des jeweiligen Teilnehmers versehen. Die Teilnehmer haben
rigoros die angegebene Rennstrecke einzuhalten. Ferner, muss
in Schwierigkeiten geratenen Rennteilnehmern, Hilfe geleistet
werden. Bei technischen Problemen ist es strikt untersagt,
sich von Außenstehenden helfen zu lassen. Für solche Fälle ist
nämlich, ausschließlich, der Veranstalter zuständig.
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PARAGRAPH 16
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TECHNISCHE HILFELEISTUNG DURCH AUSSENSTEHENDE |
Jeder Rennteilnehmer hat selber dafür Sorge zu tragen, dass er
alles dabei hat, was er (sie) zur reibungslosen Austragung des
Rennens benötigt, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu
sein. Die Teilnehmer dürfen nicht von ihren Trainern,
Masseuren, oder persönlichen Begleitwagen unterstützt werden.
Die Rennorganisation kann während des Rennens Stichproben
durchführen.
Die Teilnehmer dürfen nur die von der Organisation angebotenen
Leistungen nutzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift, wird der Kandidat,
unwiderruflich, vom Rennen ausgeschlossen.
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PARAGRAPH 17
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VERSICHERUNG |
Der Veranstalter schließt für die Rennteilnehmer lediglich
eine Kranken-Rücktransportversicherung ab.
Die Teilnehmer nehmen unter eigener Verantwortung am Rennen
teil. Der Veranstalter schließt daher jegliche Verantwortung
für Unfälle, Stürze, oder plötzlicher Übelkeit der Teilnehmer
während des Rennens, aus. Eine Schuldzuweisung an Dritte ist
auch in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Dritter, durch
Kontakt oder ohne, den Unfall verursacht hat.
Der Veranstalter schließt jegliche Verantwortung für
entstehende Schäden durch Unfall, Tod oder sonstiges während
des Naturaid, aus. Ferner haftet der Veranstalter nicht für
das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen, Ausrüstung,
Wertsachen und Sonstiges.
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PARAGRAPH 18
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Imagepflege und markenzeichen |
Der Veranstalter verfügt über das Exklusivrecht über alle
Marken-und Erkennungszeichen des NATURAID.
Mit der Anmeldung am Naturaid, akzeptiert der Teilnehmer das
Exklusivrecht des Veranstalters, bezüglich des Namens und der
individuellen und kollektiven Imagepflege.
Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen durch Dritte sind nicht
gestattet. Werden diese durch die Rennteilnehmer während des
Rennens selbst durchgeführt, dürfen diese nur zu Privatzwecken
verwendet werden. Ausnahmen sind nur mit einer
Sondergenehmigung des Veranstalters möglich.
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PARAGRAPH 19
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FrÜhzeitiges
AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN: |
Entschließt sich der Teilnehmer das Rennen vorzeitig zu
beenden, muss er unverzüglich jemanden von der Organisation
darüber in Kenntnis setzen. Die Art und Weise ist hierbei
unrelevant.
Ein Rennausscheidungsformular, das bei der Direktion
erhältlich ist, muss der Renndirektion, unterschrieben,
ausgehändigt werden.
Sofern es organisatorisch durchführbar ist, kann der
Veranstalter den ausgeschiedenen Teilnehmer bis zum Ziel
fahren.
Sollte der Teilnehmer die Organisation nicht über sein
frühzeitiges Ausscheiden informieren, und sollte die
Organisation deswegen Suchaktionen starten müssen um den
entsprechenden Kandidaten wieder zu finden, trägt der Kandidat
die dabei entstehenden Kosten.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung, lehnt der Veranstalter
jegliche zivil-, oder strafrechtliche Verantwortung ab.
Die Rennteilnehmer (auch ausgeschiedene oder bereits am
Ziel angekommene) tragen bis zum Ablauf der festgelegten
Rennhöchstzeit
(30. Oktober,
20:00 Uhr)
die Kosten für Kost und Logis.
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PARAGRAPH 20
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HAUPTREGELVERSTÖSSE UND VORGESEHENE STRAFEN |
Jeder Betrugsversuch
wird mit der Disqualifizierung geahndet.
Vorgesehene Strafen
Die Naturaid-Teilnehmer haben sich jederzeit, skrupellos, an
die Anweisungen des Veranstalters zu halten. Werden die
Anweisungen nicht befolgt, können Strafen ausgesprochen
werden, die bis zur Disqualifizierung des Kandidaten führen
können.
Sind die Sicherheitsverhältnisse eines Kandidaten so dermaßen
eingeschränkt, dass die optimale Rennabwicklung des Kandidaten
nicht gewährleistet ist, so kann der Veranstalter den
Kandidaten zum Rennabbruch zwingen.
Nahrung
Jeder Rennteilnehmer hat während des Rennens, eigenständig,
für seinen
Ernährungsbedarf zu sorgen.
Hierbei muss er eigenständig abschätzen, welche Nahrungsmittel
den
Ernährungsbedarf während des Rennens,
am besten abdecken. Hierbei sollten auch die klimatischen
Verhältnisse, der Transport und das jeweilige Gewicht
miteinkalkuliert werden.
Jeder Konkurrent hat mindestens 2.000 Kalorien am Tag
einzunehmen. Sollte bei einer Routinekontrolle festgestellt
werden, dass ein Kandidat nicht über die Nahrungsmittel
verfügt, die mindestens 2.000 Kalorien pro Renntag
entsprechen, wird diesem beim ersten Mal eine
zweistündige Zeitstrafe ausgesprochen. Beim zweiten Mal wird
der Kandidat vom Rennen disqualifiziert. Bei einer eventuellen
Routinekontrolle muss der Kandidat nachweisen, über genügend
Nahrung zu verfügen, die in Kalorien umgerechnet, bis zum Ende
des Rennens ausreichen. Hierbei wird die vorhandene Nahrung
verhältnismäßig auf die restlichen Renntage umgerechnet.
Renn- Nummer
Sollte ein Kandidat seine Renn-Nummer verlieren, oder sollte
die Nummer nicht mehr lesbar sein, so hat er (sie)
unverzüglich einen der zahlreichen Rennkommissare zu
informieren, um eine Strafe zu vermeiden. Das Nichtanbringen
einer Renn-Nummer oder eine unangemessene Unterbringung
derselben, kann zur Disqualifizierung führen. Sollte eine
Renn-Nummer gefälscht werden, wird zwingendermaßen die
Disqualifizierung ausgesprochen.
Kontrollposten - CP
Die Registrierung bei der Ankunft und auch beim Verlassen
eines CP’s, ist Pflicht.
Wer diese Vorschrift nicht beachtet, wird beim ersten Mal mit
einer Zeitstrafe von 3 Stunden bestraft.
Beim Zweiten Mal wird der Kandidat disqualifiziert.
(Siehe Paragraph 8 – Kontrollposten- CP’S).
Zeitbegrenzung
Wird die festgelegte Höchstzeit überschritten, wird der
Kandidat automatisch disqualifiziert.
Aus Sicherheits- und aus logistischen Gründen, kann der
Rennrichter beschließen, einen Kandidaten zum Ziel begleiten
zu lassen, wenn seine durchschnittliche Renngeschwindigkeit so
dermaßen gering ist, dass eine zeitgerechte Beendigung des
Rennens, umgerechnet auf die noch zu hinterlegende Strecke,
eher unwahrscheinlich ist.
Unterstützung
durch Außenstehende
Bei Benutzung von nichtgestatteten Wegen, übernimmt der
Rennteilnehmer die alleinige Verantwortung. Das gleiche gilt
für den Fall, dass zwar öffentliche Wege befahren werden,
diese aber nicht ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt
wurden. Dieser Verstoß kann eine 1-stündige Zeitstrafe, oder
sogar die Disqualifizierung zur Folge haben.
Jegliche Unterstützung durch Außenstehende ist untersagt
(Disqualifizierung). Die Nutzung von anderen Transportmitteln
hat die Disqualifizierung zur Folge.
Weitere Disqualifizierungsgründe:
-
Verstöße gegen die Identifizierung eines
Rennteilnehmers
-
Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung
-
Beschädigung oder vorsätzliche Verschmutzung der
Umwelt
-
Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften
-
Aggressives oder arrogantes Verhalten gegenüber der
Bevölkerung oder des Veranstalters
-
Unfaires Verhalten, Zerstörung oder Sabotage
-
Abwesenheit beim Rennstart
-
Kandidaten ohne sportliche Eignungsbescheinigung
-
Beschädigung, Vandalismus während, oder auch nach dem
Rennen
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Umwelt
Wiedergefundener Abfall auf der Rennstrecke, der eindeutig
einem bestimmten Kandidaten zugeordnet werden kann, führt
unweigerlich zur Disqualifizierung. (siehe Paragraph 11)
Doping:
Bei Einnahme von Doping- oder anderen Aufputschmitteln, wird
der Kandidat unverzüglich disqualifiziert.
strafenkatalog
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Nichtvorlage der ärztlichen Bescheinigung |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Fahren ohne befestigten Sturzhelm |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Kein Kompass dabei |
Erstes Mal 2 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal
Disqualifizierung |
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Die 2.000 Kalorien pro Tag können nicht vorgewiesen
werden |
Erstes Mal 2 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal
Disqualifizierung |
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Kein Feuerzeug, Messer, Trillerpfeife und
Entgiftungspumpe dabei |
2
Stunden Zeitstrafe |
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Fehlen der Survival Alu-Decke, eines Spiegels, einer
tragbaren und einer Vorderlampe |
1 Stunde Zeitstrafe |
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Kochen und Übernachtung außerhalb der Kontrollpunkte
(CP) |
Erstes Mal 5 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal
Disqualifizierung |
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Nichtfunktionieren der Fahrradbeleuchtung |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Keine oder gefälschte Renn-Nummer |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Überschreiten der vorgesehenen Höchstrenndauer
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DISQUALIFIZIERUNG |
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Nichtanhalten oder Nichtgegenzeichnung an einem
Kontrollpunkt (CP) |
Erstes Mal 3 Stunden Zeitstrafe, 2. Mal
Disqualifizierung |
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Doping |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Unterstützung durch außenstehende Dritte |
DISQUALIFIZIERUNG |
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Wasser und Umwelt / Müllentsorgung auf der Rennstrecke
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DISQUALIFIZIERUNG
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Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle Rennteilnehmer
gleich behandelt
werden. Es müssen für alle, auch aus psychologischer Sicht,
die gleichen Rennbedingungen herrschen. Vorhandene
Sonderprivilegien, aufgrund bereits vorhandener
Ortskenntnisse, aufgrund mitgereister Familienangehörige, oder
auch durch Unterstützung außenstehender Dritter, müssen
vom Veranstalter vermieden werden. (siehe Paragraph 20 –
Unterstützung durch Außenstehende).
Durch die Teilnahme am Rennen akzeptiert der Teilnehmer,
uneingeschränkt, diese Wettkampfordnung.
Es können Beschwerden bezüglich der Rangliste, oder über das
Fehlverhalten von Konkurrenten abgegeben werden.
Sammelbeschwerden, auch wenn diese von mehreren Personen
unterzeichnet wurden, werden nicht berücksichtigt.
Damit eine Beschwerde gültig ist, muss sie:
-
30 Minuten vor Veröffentlichung der offiziellen Rangliste,
schriftlich an die Renndirektion abgegeben werden
-
von einer Kaution in Höhe von 200 Euro begleitet sein
-
eine Begründung mit klaren Daten und Fakten enthalten
-
Beweise für die Anschuldigung enthalten
Die Kaution wird nur zurückerstattet, wenn sich die
Anschuldigung als gerechtfertigt erweist.
Der Rennrichter entscheidet, unwiderruflich, über die
eingereichten Beschwerden. Das gleiche gilt für solche Fälle,
die in dieser Wettkampfordnung nicht ausdrücklich behandelt
wurden.
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PARAGRAPH 23
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AnmeldegebÜhren |
Zahlungsmodalitäten:
Die Anmeldefrist endet, unaufschiebbar,
am 18.
September 2009.
Abmeldungen und Rücktritt:
Abmeldungen, Rücktritte und Beitragsrückerstattungen sind via
E-MAIL
bis zum
1. August
2009,
zu beantragen.
Nach 24 Uhr des
1. August 2009
wird ein Betrag in Höhe von 30% des Anmeldebetrages
einbehalten. Nach 24 Uhr des
10.
September
2009
werden 50% des Anmeldebetrages einbehalten. Nach 24 Uhr
des
18.
September 2009,
ist keine Beitragsrückerstattung mehr möglich.
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